Verteilte ereignisdiskrete Systeme

  • Typ: Vorlesung
  • Lehrstuhl: Institut für Industrielle Informationstechnik (IIIT)
  • Semester: Sommersemester
  • Ort:

    30.35 Hochspannungshörsaal (HSI)

  • Zeit:

    09:45 - 11:15 wöchentlich

  • Beginn: 17.04.2024
  • Dozent: Prof. Dr.-Ing. Michael Heizmann
  • SWS: 2
  • ECTS: 4 (V + Ü)
  • LVNr.: 2302106
  • Prüfung:

    siehe unten

  • Hinweis: Online
VortragsspracheDeutsch

Aktuelles

  • Die Prüfung in Verteilte ereignisdiskrete Systeme findet am Donnerstag, 20.02.2025, von 8:00 bis 10:00 Uhr im Ferdinand-Redtenbacher-Hörsaal (Geb. 10.91) statt. Bitte kommen Sie 15 Minuten vor Klausurbeginn zum Einlass und denken Sie an Ihren Studierendenausweis.

Materialien zur Vorlesung

Die Materialien zur Vorlesung sind im zugehörigen ILIAS-Kurs verfügbar.

 

Informationen zur Vorlesung

Das Fach "Verteilte ereignisdiskrete Systeme" wird von Prof. Dr.-Ing. Michael Heizmann gelesen. Die Vorlesung behandelt die Systemmodellierung, Graphentheorie, Markov-Theorie, Warteschlangen und Max-Plus-Algebra.

Die Vorlesung findet im Sommersemester mittwochs von 10:00-11:30 online über den Ilias-Kurs zur Veranstaltung statt.

Zur Vorlesung gibt es ein Buch, das den Inhalt der Vorlesung abdeckt:

Fernando Puente León, Uwe Kiencke: Ereignisdiskrete Systeme, 3. Auflage, Oldenbourg, München, 2013.

(Kostenlos aus dem KIT-Netz abrufbar)

Errata zum Buch befinden sich hier.

Informationen zur Klausur

Die Prüfung findet schriftlich statt.

Alle Studierende, die sich mit einem Prüfungsschein angemeldet haben (z.B. wenn Sie ein Masterfach im Bachelor vorziehen), müssen bei Teilnahme einer Prüfung durch Vorlage einer Studienbescheinigung nachweisen, dass sie im aktuellen Semester immatrikuliert und nicht beurlaubt sind.

Zugelassene Hilfsmittel

Bitte beachten Sie die aktuell zur Klausur zugelassenen Hilfsmittel. Beachten Sie außerdem: Die Regelungen zu zugelassenen Hilfsmitteln haben sich im Sommersemester 2021 im Vergleich zu Vorjahren geändert.

 Wichtiger Hinweis

Bitte beachten Sie, dass je nach Prüfungsordnung die Wiederholungsprüfung spätestens im übernächsten Semester abgelegt sein muss.